Gesetz in Polen zur Warenanmeldung

18.04.2017

Am 14.04.2017 ist in Polen ein neues Gesetz für die "Überwachung der Warenbeförderung im Straßenverkehr" in Kraft getreten. Es betrifft momentan die Beförderung von Tabak, Alkohol und Krafstoff.

Ab dem 14. April 2017 wird das polnische „Gesetz zur Überwachung der Warenbeförderung im Straßenverkehr“ in Kraft treten. Dieses Gesetz ist erlassen worden, um Steuerstraftaten einzuschränken. Dementsprechend gilt es für alle Warengruppen, für die ein erhöhtes Risiko für Steuerbetrug besteht (z.B. Alkohol, Tabakprodukte, Kraftstoffe und weitere) und deren Beförderung das polnische Staatsgebiet berührt.


Für diese Waren sind der Versender (bei Ausfuhr), der Empfänger (bei Einfuhr) oder das jeweilige Transportunternehmen (bei Transit) verpflichtet,  den Warentransport in der elektronischen Plattform PUESC zu registrieren und genaue Angaben dazu zu machen. Dazu zählen Angaben zum Versender, Empfänger, dem geplanten Datum der Beförderung, dem Verlade/Entladeort, der genauen Art der Waren und ihrer Klassifizierung, ihres Gewichts, Volumens, der Menge uvm. Nach Erhalt einer Referenznummer für den angemeldeten Transport muss diese ggf. an das Transportunternehmen weitergegeben werden. Darüber hinaus sind alle Parteien verpflichtet, diese Angaben stets zu aktualisieren.

Es betrifft momentan die Beförderung von Tabak, Alkohol und Krafstoff.

Wir bitten Sie, das neue Gesetz bei Ihren zukünftigen Transporten nach Polen zu beachten.